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Arten von Visa
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Konsularbezirk

 

Konsularbezirk der Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Bern umfasst folgende Kantone: Bern, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Aargau, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, Glarus, Schwyz, Zug, Obwalden und Nidwalden, Uri, Graubünden, Tessin, Jura, St.Gallen und Luzern.

Falls Sie in Kantonen Wallis, Genf, Waadt, Freiburg oder Neuenburg Ihren ständigen Wohnsitz haben, wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat der Russischen Föderation in Genf.

Consulat Général de la Fédération Russie à Genève, rue  Schaub 24, 1202 Genève

Tel : 022 734 79 55, 022 734 90 83

Fax : 022 740 34 70

Internet http://geneve.kdmid.ru/

Russisches Visa-Zentrum http://www.vhs-swiss.com/

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Allgemeines
 

Allgemeine Information

- Schweizerische Staatsangehörige benötigen für Reisen nach Russland ein Visum, das in den Russischen Visa-Zentren http://www.vhs-swiss.com in Bern und in Genf vor der Reise zu beantragen ist.

- An der Grenze werden keine Visa ausgestellt.

- Die Visa für die Einreise in andere GUS-Staaten werden ausschliesslich von den Konsulaten der jeweiligen Staaten ausgestellt.

- Für Staatsangehörige aus Drittländern ist zwingend eine Aufenthaltsbewilligung (Aufenthaltstitel) für die Schweiz vorzuweisen, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden. Eine Fotokopie der Aufenthaltsbewilligung ist den Unterlagen beizulegen.

- Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisa). Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise (ausser zweifache und mehrfache Visa).

- Bei kombinierten touristischen Reisen (z.B.Russland-Baltikum-Russland usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.

- Die Unterlagen müssen persönlich eingereicht werden. In Ausnahmefällen können die Unterlagen mit einer Vollmacht von Ihrem Vertreter abgegeben werden. Von der Konsularabteilung werden keine Visaanträge per Post bearbeitet.

 
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Unterlagen
 
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
 

·           Ein Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird). Der Reisepass soll mindestens 6 Monate ab dem beantragten Ausreisedatum gültig sein und mindestens zwei freie Seiten haben. Der Zustand des Passes muss einwandfrei sein;

·           Der Visumantrag muss online auf dem Sonder-Webservice des Konsulardepartements des Russischen Aussenministeriums visa.kdmid.ru ausgefüllt werden;

·           Ein am Visumantrag festgeklebtes Passbild neueren Datums (keine Ablichtungen), Format 3,5 x 4,5 cm mit neutralem Hintergrund. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.

·           Krankenversicherungsnachweis (Kopie der Krankenversicherungspolice bzw. Bestätigung der Krankenversicherungsgesellschaft).

Die Visumunterlagen müssen KOMPLETT abgegeben werden! Nachreichen von einzelnen Unterlagen ist nicht möglich.

Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!

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Touristen

Für Touristen (maximale Aufenthaltsdauer bis max. 1 Monat) sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Reisepass
  • Visumantrag mit Passbild
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters mit gültiger Referenz-Nummer (das Muster finden Sie hier)
  • Voucher des russischen Reiseveranstalters (das Muster finden Sie hier)
    Ein touristisches Visum kann spätestens 24 Stunden vor dem  Einreisedatum ausgestellt werden.
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Arten von VISA

Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Sport,- Kultur- oder Schüleraustausch:

  • eine förmliche Originaleinladung des Russischen Föderalen Migrationsdienstes der Russischen Föderation (FMS) oder des Russischen Außenministeriums;
  • oder (für Geschäfts- und Dienstreisen) von der Firma unterzeichnete Einladung auf Firmenpapier im Original aus welcher der genaue Reisezweck, die Reisedaten und der Name + Geburtsdatum und Passnummer des eingeladenen Geschäftspartners hervorgehen.
  • in Einzelfällen ist eine Arbeitsbestätigung des schweizerischen Arbeitsgebers, bei Selbstständigen – Handelsregisterauszug vorzulegen.
  • oder (für Studienaufenthalte, Sport-, Kultur- oder Schüleraustausch) eine Originaleinladung der russischen Empfangsorganisation.
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Mehrmaliges Visum
 
Mehrmalige Visa werden nur aufgrund einer entsprechenden Originaleinladung oder eines Telexes des russischen Aussenministeriums ausgestellt.
Bei ununterbrochenem Aufenthalt in Russland von mehr als 3 Monaten ist eine ärztliche Bescheinigung über AIDS-Test vorzulegen. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab dem Tag der ärztlichen Untersuchung. Sie muss die Unterschrift des Arztes, den Stempelabdruck der medizinischen Einrichtung, sowie die Nummer des Reisepasses aufweisen.
 
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Transit
 
Transitvisa (maximale Durchreisedauer von bis zu 10 Tagen) werden bei Vorlage der Flug- oder Bahntickets für die ganze Reisedauer sowie des Folgevisums für das Drittland ausgestellt.
 
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Besuchervisa (maximale Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen)
 
Für (private) Besuchsreisen (enge Verwandte, die Staatsangehörige der Russischen Föderation besuchen):
  •  eine förmliche Originaleinladung augestellt durch den russischen Föderalen Migrationsdienst (FMS).
Für (private) Besuchsreisen (enge Verwandte von den Staatsangehörigen der Schweiz bzw. der Europäischen Union, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation rechtmässig wohnhaft sind):
  • ein schriftliches Ersuchen des Gastgebers (die Unterschrift des Gastgebers muss vom Notar beglaubigt sein);
  • Bestätigung des Verwandschaftsgrades;
  • Kopie der Meldebestätigung des Gastgebers in Russland.
 
 
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Sonderfall
 
Visumausstellung im Sonderfall
  • Für die Staatsbürger, die nach Russland zur Beerdigung ihrer nahen Verwandten reisen oder ihre schwerkranken Verwandten ersten Grades besuchen, kann ausnahmsweise ein Expressvisum bei der Vorlage eines vom russischen Arzt beglaubigten Telegramms mit entsprechendem Vermerk des Telegrafbeamten oder einer Kopie der Sterbeurkunde ausgestellt werden.
  • In diesem Fall wird nur minimaler Tarif für das Visum berechnet.
 
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Gebühren 
 
Bearbeitungskosten
Bearbeitungskosten und Visagebühren für alle Arten von Visa (CHF) für EU- und CH-Staatsangehörige.

 

Bearbeitungsdauer von Unterlagen/die Gebühren (ausschliesslich Abgabe- und Abholtag)

Einmalige Visa

Zweimalige Visa

Mehrmalige Visa

4 bis 20 Arbeitstage

58.-

58.-

58.-

1 bis 3 Arbeitstage

116.-

116.-

116.-

 

Bearbeitungskosten
Bearbeitungskosten und Visagebühren für alle Arten von Visa (CHF) für US-Staatsangehörige.

 

Bearbeitungsdauer von Unterlagen/die Gebühren (ausschliesslich Abgabe- und Abholtag)

Einmalige Visa

Zweimalige Visa

Mehrmalige Visa

4 bis 20 Arbeitstage

135.-

135.-

155.- / 145.- (Arbeitsvisum)

1 bis 3 Arbeitstage

240.-

240.-

430.-

 

Bearbeitungskosten und Visagebühren für alle Arten von Visa (CHF) für Staatsangehörige übriger Staaten (inkl. UK, Canada u.a.)

 

Bearbeitungsdauer von Unterlagen/die Gebühren (ausschliesslich Abgabe- und Abholtag)

Einmalige Visa

Zweimalige Visa

Mehrmalige Visa

4 bis 20 Arbeitstage

140.-

200.-

550.-

1 bis 3 Arbeitstage

240.-

250.-

600.-

 

Für die Ausstellung eines Visums ausserhalb der Bürozeiten wird ein Zuschlag von CHF 100.- erhoben.
 

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Per Post

 

Es werden von der Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Bern keine Visumanträge per Post zur Bearbeitung angenommen.

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Beachten Sie bitte folgendes:
1.Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer (nur Zahlen) u.s.w.), um eventuelle Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Spätere Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visaanträge mit falschen Angaben führen zu einem Einreiseverbot nach Russland.
 
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