
|
Konsularbezirk
Konsularbezirk der Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Bern
umfasst folgende Kantone: Bern, Solothurn, Basel-Stadt und
Basel-Landschaft, Aargau, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell
Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, Glarus, Schwyz, Zug, Obwalden
und Nidwalden, Uri, Graubünden, Tessin, Jura, St.Gallen und Luzern.
Falls Sie in Kantonen Wallis, Genf, Waadt, Freiburg oder Neuenburg Ihren
ständigen Wohnsitz haben, wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat
der Russischen Föderation in Genf.
Consulat Général de la Fédération
Russie à Genève, rue Schaub
24, 1202 Genève
Tel : 022 734 79 55, 022 734 90 83
Fax : 022 740 34 70
Internet
http://geneve.kdmid.ru/
Russisches Visa-Zentrum
http://www.vhs-swiss.com/
Allgemeine Information -
Schweizerische Staatsangehörige benötigen für Reisen nach Russland ein
Visum, das in den Russischen Visa-Zentren
http://www.vhs-swiss.com
in Bern und in Genf vor der Reise zu beantragen ist. -
An der Grenze werden keine Visa ausgestellt.
- Die Visa für die Einreise in andere GUS-Staaten werden ausschliesslich
von den Konsulaten der jeweiligen Staaten ausgestellt.
- Für Staatsangehörige aus Drittländern ist zwingend eine
Aufenthaltsbewilligung (Aufenthaltstitel) für die Schweiz vorzuweisen,
ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden. Eine Fotokopie
der Aufenthaltsbewilligung ist den Unterlagen beizulegen.
- Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine
Gruppenvisa). Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder
Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise
(ausser zweifache und mehrfache Visa).
- Bei kombinierten touristischen Reisen (z.B.Russland-Baltikum-Russland
usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.
- Die Unterlagen müssen persönlich eingereicht werden. In Ausnahmefällen
können die Unterlagen mit einer Vollmacht von Ihrem Vertreter abgegeben
werden. Von der Konsularabteilung werden keine Visaanträge per Post
bearbeitet.
·
Ein Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt
wird). Der Reisepass soll mindestens 6 Monate ab dem beantragten
Ausreisedatum gültig sein und mindestens zwei freie Seiten haben. Der
Zustand des Passes muss einwandfrei sein;
·
Der Visumantrag muss online auf dem Sonder-Webservice des
Konsulardepartements des Russischen Aussenministeriums visa.kdmid.ru
ausgefüllt werden;
·
Ein am Visumantrag festgeklebtes Passbild neueren Datums (keine
Ablichtungen), Format 3,5 x 4,5 cm mit neutralem Hintergrund. Fotos im
Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter
Brille zeigen, sind zu vermeiden.
·
Krankenversicherungsnachweis (Kopie der Krankenversicherungspolice bzw.
Bestätigung der Krankenversicherungsgesellschaft).
Die Visumunterlagen müssen KOMPLETT abgegeben werden! Nachreichen von
einzelnen Unterlagen ist nicht möglich.
Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden! Für Touristen (maximale Aufenthaltsdauer bis max. 1 Monat) sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Sport,- Kultur- oder Schüleraustausch:
Bearbeitungskosten Bearbeitungskosten und Visagebühren für alle Arten von Visa (CHF) für US-Staatsangehörige.
Bearbeitungskosten und Visagebühren für alle Arten von Visa (CHF) für Staatsangehörige übriger Staaten (inkl. UK, Canada u.a.)
Für die Ausstellung eines Visums ausserhalb der Bürozeiten wird ein Zuschlag von CHF 100.- erhoben.
Es werden von der Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Bern keine Visumanträge per Post zur Bearbeitung angenommen. Beachten Sie bitte folgendes: 1.Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer (nur Zahlen) u.s.w.), um eventuelle Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Spätere Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visaanträge mit falschen Angaben führen zu einem Einreiseverbot nach Russland. |