Visa Fragen

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 Wichtige Information für EU - Bürger Neu ab 01.06.2007

 

 

Ab dem 3. März 2009 wird ein zusätzlicher Tag (Dienstag) für Sprechstunden eingeführt.

Die Zeit bleibt ungeändert von 9-00 bis 12-00 Uhr.

С 3 марта 2009 г. для обслуживания посетителей вводится дополнительный день (вторник).

Время приема остается прежним с 9-00 до 12-00.

 

 

Konsularbezirk
Unser Konsularbezirk umfasst folgende Kantone: Bern, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Aargau, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, Glarus, Schwyz, Zug, Obwalden und Nidwalden, Uri, Graubünden, Tessin, Jura, St.Gallen und Luzern.
Falls Sie in Kantonen Wallis, Genf, Waadt, Freiburg oder Neuenburg Ihren ständigen Wohnsitz haben, wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat der Russischen Föderation in Genf.
Consulat Général de la Fédération Russie à Genève, rue  Schaub 24, 1202 Genève
Tel : 022/734-79-55, 734-90-83
Fax : 022/740-34-70
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Allgemeines
 
Allgemeine Information
  • Bei der Einreise in die Russische Föderation muss man ein gültiges Visum mit sich führen, das rechtzeitig vor dem Reiseantritt beantragt werden muss.
  • An der Grenze werden keine Visa ausgestellt.
  • Die Einreisevisa  für andere GUS-Staaten  werden ausschliesslich von den Konsulaten der jeweiligen Staaten ausgestellt.
  • Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisa). Das Visum ist befristet (gemäss  Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise (ausser zweifacher und mehrmaliger Visa).
  • Für Staatsangehörige der Drittländer ist eine Aufenthaltsbewilligung (B, C, L) für die Schweiz erforderlich (gültig mindestens 90 Tage), ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden. Eine Fotokopie der Aufenthaltsbewilligung ist den Unterlagen beizulegen.
  • Bei kombinierten touristischen Reisen (Russland-Baltikum-Russland usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.
  • Die Unterlagen müssen persönlich eingereicht werden. In Ausnahmefällen können die Unterlagen mit einer Vollmacht von ihrem Vertreter abgegeben werden.
  • Die Konsularabteilung befindet sich:  Brunnadernstrasse, 53, 3006 Bern.
  • Sprechstunden: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, von 9.00 bis 12.00 Uhr.
 
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Unterlagen
 
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
  • Ein Reisepass (keine Passkopien, weil das Visum in den Pass eingeklebt wird). Der Reisepass muss mindestens 6 Monate ab dem beantragten Ausreisedatum gültig sein und mindestens zwei leere Seiten haben. Der Zustand des Passes muss einwandfrei sein;
  • Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag (*doc, * pdf). Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet werden. Für US-Staatsbürger im Alter von 18 bis 46 Jahren ist zusätzlich ein gesonderter Visumantrag auszufüllen (*doc, * pdf).
  • Ein am Visumantrag festgeklebtes Passbild neueren Datums (keine Ablichtungen), Format 3,5 x 4,5. Für Bürger der Drittländer, falls mitreisende Kinder in den Pass der Eltern eingetragen sind, - ein Passbild der Kinder und ein entsprechender Vermerk im Visumantrag jenes Elternteils, in dessen Visum das Kind eingetragen werden soll).
  • Ein Nachweis der Reisekrankenversicherung                                               
    Als Nachweis einer Reisekrankenversicherung werden folgende Dokumente anerkannt:
    Eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft über den einbezahlten Betrag und die Dauer des Versicherungsschutzes bei jeder Reise nach Russland
    , eine Kopie der Versicherungspolice sowie die Kopie der Krankenversicherungskarte.
  • Ein abgestempelter Original-Einzahlungsbeleg des Überweisungsformulars muss unbedingt zusammen mit Antragsunterlagen vorgelegt werden.
  • Die Visumunterlagen müssen KOMPLETT abgegeben werden! Nachreichen von einzelnen Unterlagen ist im Regelfall nicht möglich.
  • Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!

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Touristen

Für Touristen (maximale Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen) sind folgende Unterlagen vorzulegen.

  • Reisepass
  • Visumantrag mit Passbild
  • Nachweis der Reisekrankenversicherung
  • Einzahlungsbeleg im Original
  • Reisebestätigung eines russischen Reiseveranstalters mit gültiger Referenz-Nummer (das Muster finden Sie hier)
  • Voucher eines russischen Reiseveranstalters oder eines schweizerischen Reisebüros (das Muster finden Sie hier)
  • Ein touristisches Visum kann spätestens 24 Stunden vor dem  Einreisedatum ausgestellt werden.
 
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Arten von VISA
 
Für die Ausstellung eines Besucher-, Geschäfts-, Studien-, Arbeits- und Humanitärvisums ist zur Einreise zusätzlich zu den erwähnten Visumunterlagen (siehe oben) eine Originaleinladung des Innen- bzw. Aussenministeriums der Russischen Föderation erforderlich (das Muster finden Sie hier).
 
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Mehrmaliges Visum
 
Mehrmalige Visa werden nur aufgrund einer entsprechenden Originaleinladung oder eines Telexes des russischen Aussenministeriums ausgestellt.
Bei ununterbrochenem Aufenthalt in Russland von mehr als 3 Monaten ist eine ärztliche Bescheinigung über AIDS-Test vorzulegen. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab dem Tag der ärztlichen Untersuchung. Sie muss die Unterschrift des Arztes, den Stempelabdruck der medizinischen Einrichtung, sowie die Nummer des Reisepasses aufweisen.
 
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Transit
 
Transitvisa (maximale Durchreisedauer von bis zu 10 Tagen) werden bei Vorlage der Fahr- oder Flugkarte für die ganze Reisedauer sowie des Folgevisums für das Drittland ausgestellt.
 
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Besuchervisa (maximale Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen)
 
Visa für Privatreisen werden nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung ausgestellt. Diese Einladungen sind von russischen Staatsbürgern bei der zuständigen örtlichen Pass- und Visabehörde (Migrationsdiens) des russischen Innenministeriums zu beantragen.
 
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Sonderfall
 
Visumausstellung im Sonderfall
  • Für die Staatsbürger, die nach Russland zur Beerdigung ihrer nahen Verwandten reisen oder ihre schwerkranken Verwandten ersten Grades besuchen, kann ausnahmsweise ein Expressvisum bei der Vorlage eines vom russischen Arzt beglaubigten Telegramms mit entsprechendem Vermerk des Telegrafbeamten oder einer Kopie der Sterbeurkunde ausgestellt werden.
  • In diesem Fall wird nur minimaler Tarif für das Visum berechnet.
 
 
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Gebühren 
 
Bearbeitungskosten
Bearbeitungskosten und Visagebühren für alle Arten von Visa (CHF).

 

Bearbeitungsdauer von Unterlagen/die Gebühren (ausschliesslich Abgabe- und Abholtag)

Einmalige Visa

Zweimalige Visa

Mehrmalige Visa

4 bis 20 Arbeitstage

140.-

200.-

550.-

1 bis 3 Arbeitstage

240.-

250.-

600.-

 

Für die Ausstellung eines Visums ausserhalb der Bürozeiten wird ein Zuschlag von CHF 100.- erhoben.
 
Unsere Bankverbindung:    Postkonto 30-769-5
(die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in Bern)
 
Wichtige Information!
 
Eingereichte Visaanträge werden unter Berücksichtigung der Arbeitskapazitäten der Konsularabteilung ausgestellt.
Keine Barzahlung ist möglich!
Kopien der Banküberweisungsbelege, Computerausdrucke von beleglosen Überweisungen („online-banking“) werden nicht akzeptiert.
 

 

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Per Post

 

Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 1. Dezember 2008 werden von der Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Bern keine Visumanträge per Post angenommen.

 

Um einen Visumantrag zu stellen, müssen Sie bzw. Ihr bevollmächtigter Vertreter bei der Konsularabteilung vorsprechen.

 

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Beachten Sie bitte folgendes:
1.Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer (nur Zahlen) u.s.w.), um eventuelle Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Spätere Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Gefälschte Unterlagen ziehen ein Einreiseverbot nach Russland nach sich.
 
 
 
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