Konsularbezirk
Unser Konsularbezirk umfasst folgende
Kantone: Bern, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Aargau, Schaffhausen,
Thurgau, Zürich, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, Glarus, Schwyz,
Zug, Obwalden und
Nidwalden, Uri, Graubünden, Tessin, Jura, St.Gallen
und Luzern.
Falls Sie in
Kantonen Wallis, Genf, Waadt,
Freiburg oder Neuenburg Ihren ständigen
Wohnsitz haben, wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat der Russischen Föderation in Genf.
Consulat Général de la Fédération Russie
à Genève, rue
Schaub 24, 1202 Genève
Tel : 022/734-79-55, 734-90-83
Fax : 022/740-34-70
Allgemeines
Allgemeine Information
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Bei der Einreise in die Russische Föderation
muss man ein gültiges
Visum mit sich führen, das rechtzeitig vor dem Reiseantritt beantragt werden muss.
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An der Grenze werden keine Visa ausgestellt.
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Die Einreisevisa für andere GUS-Staaten werden
ausschliesslich von den Konsulaten der jeweiligen Staaten ausgestellt.
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Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine
Gruppenvisa). Das Visum ist befristet (gemäss Einladung oder
Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise (ausser zweifacher und mehrmaliger Visa).
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Für Staatsangehörige der Drittländer ist eine Aufenthaltsbewilligung
(B, C, L) für die Schweiz erforderlich (gültig
mindestens 90 Tage), ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt
werden. Eine Fotokopie der Aufenthaltsbewilligung ist den Unterlagen beizulegen.
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Bei kombinierten touristischen Reisen (Russland-Baltikum-Russland usw.)
muss ein zweifaches Visum beantragt werden.
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Die Unterlagen müssen
persönlich eingereicht werden. In Ausnahmefällen können die
Unterlagen mit einer Vollmacht von ihrem Vertreter
abgegeben werden.
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Die Konsularabteilung befindet sich:
Brunnadernstrasse, 53, 3006 Bern.
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Sprechstunden: Montag,
Dienstag,
Mittwoch, Freitag, von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind
vorzulegen:
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Ein Reisepass
(keine Passkopien, weil das Visum in den Pass eingeklebt wird). Der Reisepass muss mindestens
6 Monate
ab dem beantragten Ausreisedatum gültig sein und
mindestens zwei leere Seiten haben.
Der Zustand des Passes muss einwandfrei sein;
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Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich
unterschriebener Visumantrag
(
*doc,
*
pdf). Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und
vollständig beantwortet werden. Für US-Staatsbürger
im Alter von 18 bis 46 Jahren ist
zusätzlich ein gesonderter Visumantrag auszufüllen ( *doc,
*
pdf).
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Ein am Visumantrag festgeklebtes Passbild
neueren Datums (keine Ablichtungen),
Format 3,5 x 4,5. Für Bürger der Drittländer, falls mitreisende Kinder in den
Pass der Eltern eingetragen sind, - ein Passbild der Kinder
und ein entsprechender Vermerk im Visumantrag jenes Elternteils,
in dessen Visum das Kind eingetragen werden soll).
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Ein Nachweis der Reisekrankenversicherung
Als Nachweis einer Reisekrankenversicherung werden folgende
Dokumente anerkannt: Eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft über den einbezahlten Betrag und
die Dauer des Versicherungsschutzes bei jeder
Reise nach Russland,
eine Kopie der Versicherungspolice
sowie die Kopie der Krankenversicherungskarte.
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Ein abgestempelter
Original-Einzahlungsbeleg des Überweisungsformulars muss
unbedingt zusammen mit Antragsunterlagen vorgelegt werden.
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Die Visumunterlagen müssen KOMPLETT
abgegeben werden! Nachreichen von einzelnen Unterlagen ist im
Regelfall nicht möglich.
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Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum
ausgestellt werden!

Touristen
Für Touristen
(maximale Aufenthaltsdauer von
bis
zu
30 Tagen) sind folgende Unterlagen vorzulegen.
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Reisepass
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Visumantrag mit Passbild
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Nachweis der Reisekrankenversicherung
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Einzahlungsbeleg im Original
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Reisebestätigung eines russischen Reiseveranstalters
mit gültiger Referenz-Nummer
(das Muster finden Sie hier)
-
Voucher eines russischen
Reiseveranstalters oder eines schweizerischen
Reisebüros (das
Muster finden Sie hier)
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Ein touristisches Visum kann spätestens
24 Stunden vor dem Einreisedatum ausgestellt werden.
Arten von VISA
Für die Ausstellung
eines Besucher-, Geschäfts-, Studien-,
Arbeits- und Humanitärvisums
ist
zur Einreise
zusätzlich zu den erwähnten Visumunterlagen
(siehe oben) eine Originaleinladung des
Innen- bzw. Aussenministeriums der Russischen Föderation
erforderlich (das Muster finden Sie hier).
Mehrmaliges Visum
Mehrmalige Visa werden nur
aufgrund einer entsprechenden Originaleinladung oder eines Telexes des russischen Aussenministeriums ausgestellt.
Bei
ununterbrochenem Aufenthalt in
Russland von mehr als 3 Monaten ist eine ärztliche Bescheinigung über
AIDS-Test vorzulegen. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit
von 3 Monaten ab dem Tag der ärztlichen Untersuchung. Sie muss die
Unterschrift des Arztes, den Stempelabdruck der medizinischen
Einrichtung, sowie die Nummer des Reisepasses aufweisen.
Transit
Transitvisa
(maximale Durchreisedauer von bis zu 10 Tagen) werden bei Vorlage der Fahr-
oder Flugkarte für die ganze Reisedauer sowie des Folgevisums für das Drittland
ausgestellt.
Besuchervisa
(maximale Aufenthaltsdauer von
bis
zu
90 Tagen)
Visa für Privatreisen werden nur aufgrund
einer förmlichen Originaleinladung ausgestellt. Diese Einladungen sind von russischen
Staatsbürgern bei der zuständigen örtlichen Pass- und Visabehörde
(Migrationsdiens) des
russischen Innenministeriums zu beantragen.
Sonderfall
Visumausstellung im Sonderfall
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Für die Staatsbürger, die nach Russland zur Beerdigung ihrer nahen
Verwandten reisen oder ihre schwerkranken Verwandten ersten Grades besuchen,
kann ausnahmsweise ein Expressvisum bei der Vorlage eines vom russischen Arzt beglaubigten Telegramms mit
entsprechendem Vermerk des Telegrafbeamten oder
einer Kopie der Sterbeurkunde ausgestellt werden.
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In diesem Fall wird nur minimaler Tarif für das Visum
berechnet.
Gebühren
Bearbeitungskosten
Bearbeitungskosten und
Visagebühren für alle Arten von Visa (CHF).
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Bearbeitungsdauer
von Unterlagen/die Gebühren
(ausschliesslich Abgabe- und Abholtag) |
Einmalige Visa |
Zweimalige Visa |
Mehrmalige Visa |
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4 bis 20 Arbeitstage |
140.- |
200.- |
550.- |
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1 bis 3 Arbeitstage |
240.- |
250.- |
600.-
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Für
die Ausstellung eines Visums ausserhalb der Bürozeiten wird ein Zuschlag
von CHF 100.- erhoben.
Unsere
Bankverbindung: Postkonto 30-769-5 (die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in Bern)
Wichtige
Information!
Eingereichte Visaanträge werden unter
Berücksichtigung der Arbeitskapazitäten der Konsularabteilung ausgestellt.
Keine
Barzahlung
ist möglich! Kopien der Banküberweisungsbelege,
Computerausdrucke von beleglosen
Überweisungen („online-banking“) werden nicht akzeptiert.

Per Post
Sehr geehrte Damen und
Herren, ab dem 1.
Dezember 2008 werden von der Konsularabteilung der Russischen
Botschaft in Bern keine Visumanträge per
Post angenommen.
Um einen Visumantrag zu
stellen, müssen Sie bzw. Ihr
bevollmächtigter Vertreter bei der Konsularabteilung
vorsprechen.

Beachten Sie bitte
folgendes:
1.Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt
(Name, Geburtsdatum, Passnummer (nur Zahlen) u.s.w.), um eventuelle Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen.
Spätere Beanstandungen im
Nachhinein können nicht mehr berücksichtigt werden.
2.
Gefälschte Unterlagen ziehen ein
Einreiseverbot nach Russland nach sich.
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